AGB

Mit der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung eines Termins bzw. mit dem Ausfüllen und Zurücksenden des Fragebogens erklären Sie sich mit den AGB meines Unternehmens einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens „Hund & Mensch – Marlene Marlow- Beziehungscoach für Hund und Mensch“ – Mobile Hundeschule & Verhaltensberatung

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Der Vertrag über die Ausbildung eines Hundes durch die Ausbilderin und den Hundeführer  kommt durch das Zurücksenden des Fragebogens-Hund und/oder die Vereinbarung zu einer Trainingseinheit telefonisch oder schriftlich zu Stande. Wird ein Paket-Angebot für das Einzeltraining gebucht, wird der volle Preis mit der ersten Trainingseinheit fällig und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten.

§ 2 Bezahlung

Mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1, bzw. ab dem Tag des Eingangs der Rechnung,
ist die Zahlung des Honorars fällig.

§ 3 Absage von Einzelstunden durch den Hundeführer

Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbilderin mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. Bei Paketen wird die Stunde ebenfalls berechnet. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.

§ 4 Haftung

Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Eine Haftung für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es handle sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Die Trainerin haftet nicht für Schäden an denen ihm zur Ausbildung anvertrauten Tieren.

§ 5 Mitwirkungspflicht

Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Ausbilder/in hält. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

§ 6 Fragebogen zum Hund

Die Hundeführerin, der Hundeführer, verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 7 Bild- und Videoaufzeichnungen der Trainierenden

Die Hundeführerin, der Hundeführer, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr/ihm und ihrem/seinem Hund während eines Erstgesprächs, eines Einzeltrainings aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite „marlene-marlow.de“, den Social-Media-Kanälen des Unternehmens, sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.

§ 8 Bild- und Videoaufzeichungen der Trainerin

Es ist grundsätzlich untersagt, während des Vorort- oder des Online-Trainings Bild- oder Videoaufzeichungen des Trainings und der Trainerin Marlene Marlow zu machen. Abweichende Absprachen sind möglich und müssen vor der Aufzeichung besprochen werden.

§ 9 Tierschutzgerechtes Training

Im Training werden keine Würge-oder Stachelhalsbänder, Teletak-Geräte sowie jegliche andere Formen tierschutzrelevanter, scharf machender, Schmerzen, Leiden oder Schäden körperlicher oder seelischer Natur verursachender Hilfsmittel und Verhaltensweisen gegenüber dem Hund akzeptiert. Die Würde und Integrität des Tieres sind zu wahren. Aus Gründen der Eigensicherung behält sich die Trainerin vor, wenn als notwendig erachtet, auf Maulkorbpflicht während des Trainings  eines bestimmten Hundes zu bestehen.

§ 10 Urheberrecht Hand-Outs, Anamnes,- und Trainingspläne, Protokolle, Seminar-Unterlagen

Sämtliches von Marlene Marlow erstellte schriftliche Material, welches Ihnen im Training und für Ihr Training zur Verfügung gestellt wird, unterliegt dem Urherberrecht und darf ohne schriftliche Genehmigung von Marlene Marlow weder vervielfältigt, noch an Dritte weiter gegeben werden.

§ 11 Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark von der Hundehalterin/ dem Hundehalter und jedem Hund individuell abhängig ist.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.