1. Kontakt aufnehmen
Sie melden sich telefonisch oder per Mail bei mir und wir verabreden einen Termin für ein erstes kostenfreies Telefonat. In diesem Telefonat besprechen Ihr Anliegen und machen einen Termin für ein Erstgespräch aus.
2. Fragebogen ausfüllen
Im Anschluss an unser Telefonat sende ich Ihnen per Mail oder postalisch einen Fragebogen zu, der mir vor unserem persönlichen Kennenlernen die wichtigsten Daten zu Ihrem Hund und Ihre Einschätzung seines Verhaltens gibt, diesen senden Sie mir bitte ausgefüllt mindesten 48 Stunden vor unserem Erstgesprächs-Termin zurück.
Bitte beachten Sie, dass bei Terminvereinbarung bzw. mit dem Ausfüllen und Zurücksenden des Fragebogens die AGB des Unternehmens in Kraft tritt und bitte lesen Sie vor der Kontaktaufnahme per Mail die Datenschutzerklärung dieser Web-Seite. Eine Einwilligungserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten finden Sie unter: Kontakt.
3. Unser Erstgespräch
Bei unserem ersten Treffen gebe ich Ihnen ausführlich Rückmeldung zur Analyse des Fragebogens und erstelle eine differenzierte Anamnese Ihres Hundes in Ihrem häuslichen Umfeld. Wir besprechen Ihre Wünsche und Ziele.
4. Erste Trainingsstunde
Im Anschluss vereinbaren wir einen Termin für unsere erste Trainingsstunde.
Preise
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*Alle Preise sind Endpreise, inkl.19% UStr.
Ausgenommen Anfahrtspauschale und ggf. Parkticket oder Ticket des ÖPNV.
Anfahrtspauschale 0,50 € pro Kilometer ab 10439 Berlin.
Stand: 01/2021
Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen – Das Hundetraining bei Ihnen vor Ort
Laut eines Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ 15K1779/14 E) ermöglicht die Steuerregelung „haushaltsnahe Dienstleistungen“ bestimmte Ausgaben, die im eigenen Haushalt anfallen und von einem angemeldeten Unternehmen ausgeführt werden, steuerermässigend geltend zu machen. Dazu würde auch das Hundetraining vor Ort bei Ihnen zu Hause zählen. Vorraussetzung ist die Vorlage einer ordentlich ausgestellte Rechnung und, dass Sie den Betrag per Überweisung bezahlen.
Für Ihre Argumentation gegenüber dem Finanzamt:
Für haushaltsnahe Dienstleistungen ist die Arbeit an Gegenständen im Haushalt vorausgesetzt. Tiere sind rechtlich den Sachen gleichgestellt (§ 90a BGB). Daher muss es den Steuerabzug auch für das hausinterne Hundetraining geben.